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Steuerberatung für Ferienimmobilien

Ob private Vermietung oder gewerblicher Betrieb: Ich begleite Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern digital und zuverlässig.

Illustration: Reetgedecktes Ferienhaus mit Strandkorb und Schlüssel an der Küste

Privat und gewerblich

Vermieter in beiden Konstellationen.

Mehrere Objekte

Einnahmen und Kosten sauber aufgeteilt.

Saisonbetrieb

Abgestimmt auf eine touristische Region.

Vermietung auf Usedom, steuerlich sauber aufgestellt

Zu mir kommen Privatpersonen, die Ferienobjekte vermieten, ebenso wie gewerbliche Vermieter. Typische Fragen sind die Abgrenzung zwischen Gewerbe und Vermögensverwaltung, der Umgang mit Buchungsplattformen und die Aufteilung bei mehreren Objekten, insbesondere für die Anlage V in der Einkommensteuererklärung.

Weil die Vermietung in einer touristischen Region saisonal verläuft, richte ich die Zusammenarbeit darauf aus. Der Austausch läuft digital, Fristen halte ich zuverlässig ein.

Klare Einordnung

Ich prüfe, ob Ihre Vermietung gewerblich ist oder zur Vermögensverwaltung gehört.

Digital zusammenarbeiten

Daten und Belege tauschen wir elektronisch aus. Das spart Wege und Papier.

Zuverlässig bei Fristen

Erklärungen und Voranmeldungen erledige ich rechtzeitig.

Das übernehme ich für Vermieter von Ferienimmobilien

Gewerbe oder Vermögensverwaltung

Ich ordne Ihre Vermietung ein und zeige Ihnen die Folgen.

Buchungsplattformen

Ich erfasse die Einnahmen aus Ihren Buchungsplattformen in der Buchhaltung.

Anzahlungen für das Folgejahr

Anzahlungen für Buchungen im nächsten Jahr ordne ich richtig zu.

Mehrere Objekte

Ich teile Einnahmen und Kosten auf Ihre Objekte auf.

Anlage V

Ich bereite die Angaben für die Anlage V in der Einkommensteuererklärung auf.

Branchenvergleich

Ich stelle Ihre Zahlen den Werten vergleichbarer Betriebe gegenüber.

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Fragen Sie mich im kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.

Ist meine Vermietung gewerblich oder Vermögensverwaltung?

Das hängt von den Umständen Ihres Falls ab, zum Beispiel vom Umfang der Leistungen für Ihre Gäste. Ich prüfe Ihren Fall und ordne ihn ein.

Wie behandle ich Anzahlungen für Buchungen im Folgejahr?

Anzahlungen für Aufenthalte im nächsten Jahr müssen richtig zugeordnet werden. Ich sorge dafür, dass sie in der Buchhaltung und in der Steuererklärung stimmen.

Ich habe mehrere Objekte. Wie werden Einnahmen und Kosten aufgeteilt?

Ich ordne Einnahmen und Kosten den einzelnen Objekten zu. Das ist besonders für die Anlage V in der Einkommensteuererklärung wichtig.

Wie gehe ich mit Buchungsplattformen um?

Ich erfasse die Einnahmen aus Ihren Buchungsplattformen in Ihrer Buchhaltung. Wie Sie mir die Daten am einfachsten übermitteln, klären wir im Erstgespräch.

Sprechen wir über Ihre Vermietung

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Rufen Sie mich an unter +49 38376 279990 oder schreiben Sie an info@steuerberatung-simon.de.

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