Jahresabschluss

Ihr Jahresabschluss (Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ist nicht nur die wichtigste Grundlage für die Berechnung der Steuerbelastung, sondern spiegelt auch den Geschäftserfolg des Vorjahres wider. Daher sind Abschlüsse als Informationsquelle für Banken zur Kreditvergabe von wesentlicher Bedeutung. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt in enger Zusammenarbeit mit meinen Mandanten. Nur so können die individuellen Bedürfnisse am besten berücksichtigt werden. Im anschließenden Jahresabschlussgespräch werden nicht nur die vergangenen Daten zusammengefasst und besprochen, sondern auch zukünftige Maßnahmen abgeleitet.

Zielsetzung

Dabei arbeite ich mit modernsten Software-Lösungen, die eine effiziente und sichere Abwicklung garantieren – natürlich nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen. Monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen bieten Ihnen darüber hinaus ein wertvolles Informations- und Steuerungsinstrument: Anhand aktueller Kennzahlen können Abweichungen rechtzeitig erkannt und frühzeitig gegengesteuert werden.

Dienstleistungsportfolio

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Erstellung des Einnahmen-Überschuss-Rechnunng nach § 4 Abs. 3 EStG

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Aufstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) inklusive eines Anhangs

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Erstellung und Offenlegung einer Bilanz und ggf. Gewinn- und Verlustrechnung beim elektronische Bundesanzeiger

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Ableitung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz

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Aufstellung und Übermittlung einer E-Bilanz nach § 5b EStG

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Aufstellung von anlassbezogenen Bilanzen (z.B. Eröffnungsbilanz, Zwischenbilanz, Aufgabebilanz, Sonder- und / oder Ergänzungsbilanzen)

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Hilfestellung / beratende Mitwirkung bei der Aufstellung des Lageberichtes

Lassen Sie uns zusammenarbeiten