Liebe(r) Mandant*in,
seit dem 01.01.2022 besteht für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheingigung) ein elektronisches Meldeverfahren.
Ab dem 01.01.2023 muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei den Krankenkassen elektronisch abgerufen werden. Der Arzt übermittelt die Daten zur AU elektronisch an die Krankenkasse. Das Verfahren war im Jahr 2022 optional und ist ab 2023 verpflichtend.
Zur Abfrage der Daten bei der zuständigen Krankenkasse des Mitarbeiters sind einige Angaben notwendig. Bitte verwenden Sie hierzu das nachfolgende Formular.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Gerne können Sie auch mein Kontaktformular verwenden.
Liebe Grüße,
Oliver Simon, Steuerberater
„*“ zeigt erforderliche Felder an